§ 43 Abs. 3 WO - SPersVGWahlordnung zum Saarländischen Personalvertretungsgesetz (WO - SPersVG) Vom 26. November 2024
Der Hauptwahlvorstand zählt unverzüglich die auf jede Vorschlagsliste oder, wenn Mehrheitswahl stattgefunden hat, die auf jede einzelne Bewerberin oder jeden…
§ 31 Abs. 3 WODrittelbGVerordnung zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach dem Drittelbeteiligungsgesetz
Der zuständige Wahlvorstand ermittelt anhand der Niederschriften der Betriebswahlvorstände das Wahlergebnis und stellt es in einer Niederschrift fest. § 20 gilt…
§ 107 Abs. 2 Nr. 5 KWOKommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Februar 2019
den Namen der Bewerberin oder des Bewerbers, die oder der mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, andernfalls dass eine Stichwahl stattfindet…
§ 58 KWOKommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Februar 2019
Sobald die Erklärungen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber und der etwa berufenen Ersatzleute über die Annahme der Wahl vorliegen oder die Wahl beim Fehlen…
§ 21 Abs. 3 Nr. 2 WO - SPersVGWahlordnung zum Saarländischen Personalvertretungsgesetz (WO - SPersVG) Vom 26. November 2024
im Fall der Mehrheitswahl die auf jede einzelne Bewerberin und jeden einzelnen Bewerber entfallenen gültigen Stimmzettel