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Bei dem für den Bereich der Politik für und mit Menschen mit Behinderungen federführend zuständigen Ministerium wird eine Kompetenz- und Koordinierungsstelle eingerichtet.
Diese koordiniert die Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den verschiedenen Politikfeldern. Zudem achtet die Kompetenz- und Koordinierungsstelle auf die Einhaltung der Beteiligungspflichten nach § 9.
Die oder der Landesbehindertenbeauftragte ist in die Arbeit der Kompetenz- und Koordinierungsstelle einzubinden.
Zur Wahrnehmung der Aufgabe nach Absatz 1 beteiligen die Bundesministerien die beauftragte Person bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen…
den Fachbeirat Partizipation zum Inklusionsbeirat gemäß § 9 des Inklusionsgrundsätzegesetzes. Der oder die Landesbehindertenbeauftragte kann das Nähere zur…
Interessenvertretungen nach § 131 Absatz 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sind die Landesverbände der Menschen mit Behinderungen, insbesondere die der…
Das für den Bereich der Politik für und mit Menschen mit Behinderungen federführend zuständige Ministerium kann sich jederzeit über die Tätigkeit der…
Das für den Bereich der Politik für und mit Menschen mit Behinderungen federführend zuständige Ministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit den übrigen…
Die Ombudsstelle nach § 10d Absatz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen wird der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.