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Zuständige Behörde im Sinne von § 7 Absatz 1 des IGV-Durchführungsgesetzes ist das für Gesundheit zuständige Ministerium.
Zuständige Behörde im Sinne von § 7 Absatz 1 des IGV-Durchführungsgesetzes ist das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit.
Zuständige oberste Landesgesundheitsbehörde im Sinne des § 17 IfSG sowie zuständige Landesbehörde im Sinne des § 13 Absatz 3 IfSG ist das für Gesundheit…
Oberste Landesgesundheitsbehörde im Sinne der §§ 20 und 23 IfSG ist das für Gesundheit zuständige Ministerium.
Zuständige Landesbehörde nach § 4 Absatz 2 des IGV-Durchführungsgesetzes vom 21. März 2013 (BGBl. I S. 566), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom…
Zuständiges Gesundheitsamt im Sinne des IGV-Durchführungsgesetzes sind die unteren Gesundheitsbehörden gemäß § 5 Absatz 2 Nummer 1 des Gesetzes über den…
im Übrigen durch das für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium als oberste Landesbehörde nach § 5 Absatz 2 Nummer 3 ÖGDG.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.