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Zuständige Behörden im Sinne des § 25 Absatz 4 und der §§ 28, 30 und 31 IfSG sind die Städte und Gemeinden (örtliche Ordnungsbehörden).
Zuständige oberste Landesgesundheitsbehörde im Sinne des § 17 IfSG sowie zuständige Landesbehörde im Sinne des § 13 Absatz 3 IfSG ist das für Gesundheit…
Zuständige oberste Landesbehörden im Sinne des § 40 Satz 3 IfSG sind die Ministerien für Gesundheit und Umwelt jeweils für ihren Aufgabenbereich.
Die Städte und Gemeinden (örtliche Ordnungsbehörden) sind zuständige Behörden im Sinne des § 34 Absatz 7 und 9 IfSG.
Die örtlich zuständigen Kreise und kreisfreien Städte sind die zuständigen Gesundheits- und Ordnungsbehörden nach § 13 Absatz 9 Satz 1 des…
Zuständige oberste Landesgesundheitsbehörde im Sinne des Infektionsschutzgesetzes ist das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.