IHRAVorRV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung
Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Internationale Allianz zum Holocaust-Gedenken
Die IHRA besitzt in Deutschland Rechtspersönlichkeit und kann
über bewegliches und unbewegliches Vermögen verfügen und
vor Gericht klagen und vorbehaltlich der Bestimmung des § 5 verklagt werden.
Die rechtswirksame Vertretung der IHRA richtet sich nach ihrer Geschäftsordnung.