IHRAVorRV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 6 IHRAVorRVVerordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Internationale Allianz zum Holocaust-Gedenken § 5Schlussformel Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 5Schlussformel