§ 7 IUCNVorVVerordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Internationale Union für die Erhaltung der Natur und der natürlichen Hilfsquellen
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 6 IHRAVorRVVerordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Internationale Allianz zum Holocaust-Gedenken
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 VerklVVerordnung über die Bestimmung der zur Aufnahme von Verklarungen berechtigten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 10 FinRVVVerordnung über Finanzrückversicherungsverträge und Verträge ohne hinreichenden Risikotransfer
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.