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Der Ärztliche Leiter Rettungsdienst oder die Ärztliche Leiterin Rettungsdienst und die Aufsichtsbehörden im Brandschutz, der Technischen Hilfe, im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst haben auf der Grundlage von Dokumentationen die Einsatzstrategien und das Einsatzgeschehen der Integrierten Leitstelle zu überwachen. Die Integrierte Leitstelle des Saarlandes hat die Einsatzstrategien durch Fortschreibung der Dispositionsentscheidungen und gezielte Fort- und Weiterbildung zu optimieren. Für den Bereich der rettungsdienstlichen Aufgaben der Integrierten Leitstelle des Saarlandes erfolgt dies in Abstimmung mit dem Ärztlichen Leiter Rettungsdienst oder der Ärztlichen Leiterin Rettungsdienst.