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Zur Beratung des für das Gesundheitswesen zuständigen Ministeriums in allen Angelegenheiten des Rettungsdienstes von grundsätzlicher Bedeutung wird ein Landesfachbeirat gebildet, dessen Mitglieder das Ministerium beruft. Den Vorsitz führt das Ministerium. Es erlässt eine Geschäftsordnung.
In dem Landesfachbeirat sollen vertreten sein - die kommunalen Spitzenverbände, - die anerkannten Hilfsorganisationen, - die Ärztekammern und die Kassenärztlichen Vereinigungen, - die Krankenhausgesellschaft, - die Verbände der Krankenkassen und der Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, - die Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften, - Fachverbände des Rettungswesens und der Feuerwehren, - Verbände des Krankentransportgewerbes, - Wissenschaft und Technik und - Fachverbände der Ärztinnen und Ärzte im Rettungsdienst. Andere fachkundige Personen können zu den Sitzungen hinzugezogen werden.
Das für Gesundheit zuständige Ministerium setzt zu seiner Beratung in Fragen des psychiatrischen Hilfesystems und als Forum für die Koordination der…
Das für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium kann Regelungen insbesondere zur Zusammensetzung des Landesfachbeirates, seiner Einberufung und seinen…
Den Vorsitz im Landesbeirat führt der Minister für Inneres, Bauen und Sport oder die Ministerin für Inneres, Bauen und Sport. Er oder sie erlässt eine…
Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport beruft einen Beirat für den Rettungsdienst. Dem Beirat obliegt die Beratung des Ministeriums für Inneres, Bauen und…
Für die fachlichen Bereiche können Fachbeiräte gebildet werden. Sie setzen sich zusammen aus sachverständigen Vertretern der Erzeuger, des Handels, der…
der Ärztliche Leiter Rettungsdienst oder die Ärztliche Leiterin Rettungsdienst,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.