Art 4 UNSekrSitzAbkGGesetz zu dem Abkommen vom 20. Juni 1996 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, den Vereinten Nationen und dem Sekretariat des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen über den Sitz des Sekretariats des Übereinkommens und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
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Art 5 Abs. 1 IMF/IBRDBeitrAbkGDie beiden in Artikel 1 genannten Abkommen werden nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.
Art 2 IMF/IBRDBeitrAbkGZur Erfüllung der Verbindlichkeiten, die die Bundesrepublik Deutschland als Anteilseigner der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung mit einem…
Art 7 IMF/IBRDBeitrAbkGDieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.