§ 9 Abs. 5 GutVOVerordnung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - GutVO) Vom 21. August 1990
Für die Ermittlung von Bodenrichtwerten und sonstiger zur Wertermittlung erforderlicher Daten gelten die Absätze 2 bis 4 entsprechend.
§ 37 Abs. 1 GrundWertVO NRWVerordnung über die amtliche Grundstückswertermittlung Nordrhein-Westfalen
Die Bodenrichtwerte nach § 196 Absatz 1 Satz 1 bis 5 des Baugesetzbuches werden jährlich, bezogen auf den 1. Januar des laufenden Jahres, für bestimmte…
§ 12 Abs. 1 ImmoWertVAllgemeines zu den für die Wertermittlung erforderlichen Daten
Zu den für die Wertermittlung erforderlichen Daten gehören die Bodenrichtwerte und die sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten. Sonstige für die…
§ 199 Abs. 2 Nr. 4 BauGBBaugesetzbuch
die Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung, die Häufigkeit der Bodenrichtwertermittlung sowie die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte und sonstiger Daten…
§ 14 GutVOVerordnung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - GutVO) Vom 21. August 1990
Die Bodenrichtwerte und die sonstigen Daten der Wertermittlung sind bis spätestens 31. Mai des Kalenderjahres der Ermittlung in geeigneter Weise zu…