§ 14 IMPMedBAProPrFPrV
Gliederung des Prüfungsteils
Der Prüfungsteil besteht aus
1.
einem schriftlichen Teil nach den §§ 15 bis 24 und
2.
einer Projektarbeit nach § 25.
Der Prüfungsteil besteht aus
einem schriftlichen Teil nach den §§ 15 bis 24 und
einer Projektarbeit nach § 25.