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Die ausgewählten Bewerber und Bewerberinnen werden in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen.
Während ihres Vorbereitungsdienstes führen die Beamten und Beamtinnen auf Widerruf des mittleren Dienstes, Fachrichtung Technischer Verwaltungsdienst, die Dienstbezeichnung „Gewerbesekretäranwärter“ oder „Gewerbesekretäranwärterin“, des gehobenen Dienstes, Fachrichtung Technischer Verwaltungsdienst, die Dienstbezeichnung „Gewerbeoberinspektoranwärter“ oder „Gewerbeoberinspektoranwärterin“ und des höheren Dienstes, Fachrichtung Technischer Verwaltungsdienst, die Dienstbezeichnung „Gewerbereferendar“ oder „Gewerbereferendarin“.
Die Anwärter, Anwärterinnen, Referendare und Referendarinnen erwerben die Befähigung für ihre Laufbahn durch Ableisten des Vorbereitungsdienstes und Bestehen der Laufbahnprüfung.