Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen des mittleren, gehobenen und höheren Dienstes, Fachrichtung Technischer Verwaltungsdienst, Fachgebiet Arbeits- und Immissionsschutzverwaltung Vom 7. Dezember 1999
Abschnitt III Ausbildung
§ 7 ImSchVwtDAPV SLKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen