§ 2 IndMetAusbV 2007Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen
Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.
§ 2 KerIndAusbVVerordnung über die Berufsausbildung in der keramischen Industrie
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 KflDiAusbVVerordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen sowie Veranstaltungswirtschaft
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 StV/WasAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik und zur Fachkraft für Wasserwirtschaft
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 InvestAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Investmentfondskaufmann/zur Investmentfondskauffrau
Die Ausbildung dauert drei Jahre.