§ 2 KflDiAusbVVerordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen sowie Veranstaltungswirtschaft
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 KerAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Keramiker und zur Keramikerin
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 IndElAusbV 2007Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen
Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.
§ 2 StV/WasAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik und zur Fachkraft für Wasserwirtschaft
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 IndMetAusbV 2007Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen
Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.