§ 2 InfoElekAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Informationselektroniker und zur Informationselektronikerin
Die Berufsausbildung dauert dreieinhalb Jahre.
§ 2 ElekAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker und zur Elektronikerin
Die Berufsausbildung dauert dreieinhalb Jahre.
§ 2 ElekMaschBHwOAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik nach der Handwerksordnung und zur Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik nach der Handwerksordnung
Die Berufsausbildung dauert dreieinhalb Jahre.
§ 2 IndKflAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann und zur Industriekauffrau
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 FKüAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft Küche
Die Berufsausbildung dauert zwei Jahre.