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Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen bewertet worden sind.
im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
im Prüfungsbereich Elektrische Sicherheit mindestens „ausreichend“,
im Prüfungsbereich Schaltungs- und Funktionsanalyse mindestens „ausreichend“ und
in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der in der Abschlussprüfung mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2 : 1 zu gewichten.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.