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Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
Elektrotechnische Anlagen und Betriebsmittelmit 30 Prozent,
Kundenauftragmit 36 Prozent,
Systementwurfmit 12 Prozent,
Funktions- und Systemanalysemit 12 Prozent sowie
Wirtschafts- und Sozialkundemit 10 Prozent.
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 16 – wie folgt bewertet worden sind: Über das Bestehen nach Satz 1 ist ein Beschluss nach § 42 Absatz 1 Nummer 3 des Berufsbildungsgesetzes zu fassen.
im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
im Prüfungsbereich Kundenauftrag mit mindestens „ausreichend“,
in mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.