§ 33 IndMetAusbV 2007
Anforderungen an die Prüfung der Zusatzqualifikation Additive Fertigungsverfahren
Die Prüfung der Zusatzqualifikation Additive Fertigungsverfahren erstreckt sich auf die in Anlage 7 Teil C genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
In der Prüfung der Zusatzqualifikation soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
parametrische 3D-Datensätze zu erstellen und anzuwenden,
additive Fertigungsanlagen einzurichten und zu betreiben sowie
die Qualität der Produkte zu prüfen und zu sichern.