§ 34 IndMetAusbV 2007
Anforderungen an die Prüfung der Zusatzqualifikation IT-gestützte Anlagenänderung
Die Prüfung der Zusatzqualifikation IT-gestützte Anlagenänderung erstreckt sich auf die in Anlage 7 Teil D genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
In der Prüfung der Zusatzqualifikation soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
3D-Datensätze zu erstellen und anzuwenden,
Änderungsmaßnahmen zu planen, durchzuführen und zu dokumentieren sowie
die Qualität der durchgeführten Änderungen zu prüfen und zu sichern.