Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Isolierung (Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz)
Diese Verordnung tritt am 1. September 1993 in Kraft.
§ 12 IndMIsoPrV
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