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Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit sowie die Gesundheitsämter der Gemeindeverbände stellen eine 24-Stunden-Erreichbarkeit sicher. Außerhalb der Dienstzeit ist die Erreichbarkeit über das Lagezentrum des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport bei der Landespolizeidirektion zu organisieren.