Gesetze
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Das für Digitalisierung zuständige Ministerium hat
Gefahren für die Sicherheit der Informationstechnik an den Schnittstellen zwischen Landesverwaltungsnetz und anderen Netzen abzuwehren,
die an das Landesverwaltungsnetz angeschlossenen Behörden bei der Abwehr von Gefahren für die Sicherheit in der Informationstechnik zu unterstützen und
alle für die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit in der Informationstechnik, die Erkennung von Sicherheitsrisiken und die Bewertung von Sicherheitsvorkehrungen erforderlichen Informationen zu sammeln und auszuwerten sowie die an das Landesverwaltungsnetz angeschlossenen Behörden unverzüglich über die sie betreffenden Informationen zu unterrichten.
Es kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben des Landesbetriebes Information und Technik Nordrhein-Westfalen, im Folgenden IT. NRW, oder anderer geeigneter Dritter bedienen.
Die Landesregierung kann die nähere Ausgestaltung der Informationssicherheit in der Landesverwaltung in einer Verwaltungsvorschrift festlegen. Die Verwaltungsvorschrift wird dem Landtag zur Kenntnis gegeben.
die Koordinierung der Informationssicherheit in der Landesverwaltung und die Bereitstellung zentraler informationstechnischer Sicherheitskomponenten,
bei der Untersuchung von Informationstechnik des Landes oder der an das Landesverwaltungsnetz angeschlossenen Behörden, soweit ein Sicherheitsvorfall auf die…
Behörden zur informationstechnischen Unterstützung der ihnen obliegenden Aufgaben; die nähere Ausgestaltung regelt eine Verwaltungsvorschrift im Sinne des § 23…
die Informationssicherheit.
Der Landtag gewährleistet die ihn betreffende Informationssicherheit durch den Beschluss einer für ihn, seine Gremien, seine Mitglieder und deren Beschäftigte,…
1Der zentrale IT-Dienstleister kann nach Maßgabe dieser und der nachfolgenden Regelungen die zur Erfüllung seiner Aufgaben als Betreiber des Landesdatennetzes…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.