InsoKostV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 1 InsoKostVPauschalierung sonstiger KostenVerordnung über die Pauschalierung der sonstigen Kosten für die Erbringung von Insolvenzgeld Eingangsformel§ 2 Die sonstigen Kosten, die mit der Erbringung des Insolvenzgeldes zusammenhängen, werden pauschaliert. Eingangsformel§ 2