§ 3 UrkBefrITAVVerordnung über die Bestimmung der Behörde, die für die Beglaubigung nach Artikel 2 des Vertrages vom 7. Juni 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über den Verzicht auf die Legalisation von Urkunden zuständig ist
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 3 ITDLZMFEIuKAufgÜV SLVerordnung betreffend die Übertragung von IuK-Aufgaben vom Ministerium für Finanzen und Europa auf das IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ) Vom 26. Februar 2019
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 OZG§3Abs2S2VVerordnung nach § 3 Absatz 2 des Onlinezugangsgesetzes
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 VerklVVerordnung über die Bestimmung der zur Aufnahme von Verklarungen berechtigten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 SGB V-ÜbVVerordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch auf das Bundesamt für Soziale Sicherung
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.