Verwaltungsvereinbarung über die gemeinsame Pflege und Weiterentwicklung der Anwendung zur elektronischen Antragstellung im Rahmen der InVeKoS-Agrarbeihilfen (AS-Digital 2.0) vom 14. Mai/16. Juni 2014
Jedes Land benennt eine zentrale Anlaufstelle, die als unmittelbarer Ansprechpartner fungiert. Sie ist für den organisatorischen Rahmen der Zusammenarbeit beim jeweiligen Vereinbarungspartner zuständig.
§ 5 InVeKoSVwVbg SL
§ 5 InVeKoSVwVbg SLKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen