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Die Kosten für die Beauftragung Dritter zur Übernahme der Wartung und Pflege sowie der gemeinsamen Weiterentwicklung der Anwendung AS-Digital 2.0 werden verhältnismäßig auf Basis des jeweils gültigen Königsteiner Schlüssels verteilt.
Für die Kostenaufteilung bei der gemeinsamen Weiterentwicklung auf Basis einer dezidierten Leistungsbeschreibung werden zusätzlich zu Absatz 1 zwei Fälle unterschieden:
Ein Bestandteil der Weiterentwicklung wird von allen Vereinbarungspartnern benötigt. In diesem Fall erfolgt die Anrechnung der Kosten für diesen Bestandteil auf Basis der unter Absatz 1 beschriebenen Kostenaufteilung.
Ein Bestandteil der Weiterentwicklung wird ausschließlich von einem Vereinbarungspartner benötigt. In diesem Fall erfolgt die Anrechnung der Kosten für diesen Bestandteil in vollem Umfang gegenüber dem beauftragenden Vereinbarungspartner.
Wird eine Weiterentwicklung in allen Bestandteilen nur von einem Vereinbarungspartner benötigt, so schreibt dieser in eigener Verantwortung aus und trägt die Kosten. Er setzt sich hierfür mit dem anderen Vereinbarungspartner ins Benehmen. Der Vereinbarungspartner hat im Rahmen der Auftragsvergabe dafür Sorge zu tragen, dass die Integration der Entwicklung kompatibel zur Gesamtanwendung AS-Digital 2.0 erfolgt. Auch darf die Funktionalität bereits bestehender länderspezifischer Softwarestände nicht beeinträchtigt werden. Bei Nichteinhaltung muss der beauftragende Vereinbarungspartner auf eigene Kosten Abhilfe schaffen.
Nicht Gegenstand dieser Vereinbarung und somit nicht umlagefähig sind die Kosten für
die Installation und den Betrieb der Anwendung AS-Digital 2.0 der im Rahmen dieser Vereinbarung entwickelten Software-Komponenten beim jeweiligen Anwender,
die Anbindung von Drittsystemen an die durch die Anwendung AS-Digital 2.0 bereitgestellten Schnittstellen beim jeweiligen Anwender,
die Erhebung von Daten und Informationen sowie deren Aufbereitung zur Nutzung in der Anwendung AS-Digital 2.0.
Der vom LA für die Ausschreibung bestimmte Vereinbarungspartner stellt dem anderen beteiligten Vereinbarungspartner auftragsbezogen die jeweiligen Kosten in Rechnung. Als Bestandteil der Mittelanforderung ist eine dezidierte Kostenaufteilung mitzuführen. Die Kostenerstattung hat vonseiten des Vereinbarungspartners innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungsaufforderung zu erfolgen.