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Im Rahmen der Vereinbarung wird eine AG EuP eingerichtet.
Jeder Vereinbarungspartner legt selbstständig die Mitglieder für die AG EuP fest.
Die AG EuP ist für die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben aus dieser Verwaltungsvereinbarung verantwortlich.
Die AG EuP hat insbesondere folgende Aufgaben:
Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse des LA,
regelmäßige Unterrichtung des LA über den Projektstand,
Konzeption, Funktion, Layout und Schnittstellen für die AS-Digital 2.0,
Festlegung von Entwicklungswerkzeugen und Regeln für die Programmierung,
Festlegung des jährlichen und mittelfristigen Arbeitsprogramms,
Organisation der gemeinsamen Programmpflege, inklusive der Beauftragung und Überwachung damit verbundener Wartungsverträge für die Anwendung AS-Digital 2.0,
Beauftragung von Auftragnehmern zur gemeinsamen Weiterentwicklung und Projektbegleitung einschließlich der Abnahme der erbrachten Leistungen, Wahrnehmung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen unter Beachtung der länderspezifischen organisationsrechtlichen Vorgaben zu Zuständigkeiten und Vertretungsbefugnissen,
Überwachung und Koordination der gemeinsamen Weiterentwicklung der An-wendung AS-Digital 2.0,
Definition und Überprüfung einheitlicher Standards für die Kompatibilität länderspezifischer Softwarestände zur gemeinsamen Basis der Anwendung AS-Digital 2.0,
Verteilung der Entwicklungsleistungen an die Vereinbarungspartner, insbesondere Bereitstellen der jeweils aktuellen Programmversionen und Dokumentationen,
Vorlage eines Entwurfs eines Finanzplanes,
Erarbeitung von Vorschlägen und Abstimmung der Maßnahmen für das jährliche und mittelfristige Arbeitsprogramm,
Erarbeitung von Vorschlägen für Grundsätze und Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 6,
Abstimmung und Koordination mit Kooperationspartnern außerhalb des Geltungsbereiches dieser Vereinbarung im Auftrag des LA,
Gewährleistung der vom LA festgelegten Qualitätsstandards für das Informationsangebot.