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Wechselseitig wird eine gegenseitige Gewährleistungs- und Schadensersatzpflicht der Vereinbarungspartner bezüglich der Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der Anwendung und der Informationen ausgeschlossen. Ausgenommen sind Fälle der vorsätzlichen und grob fahrlässigen Schadensverursachung.