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SL ist Inhaber der ausschließlichen, übertragbaren, unbefristeten und unwiderruflichen Nutzungsrechte an den Konzepten und Programmen. Die Wahrnehmung dieser Rechte wird an den LA in dem zur Umsetzung dieser Vereinbarung notwendigen Umfang übertragen.
RP erhält nicht ausschließliche, übertragbare Nutzungsrechte; diese können von den Ländern jeweils im eigenen Land auf kommunale Dienststellen sowie Institutionen übertragen werden, die eine mehrheitliche Landesbeteiligung aufweisen oder die hoheitliche oder schlicht hoheitliche Aufgaben für das jeweilige Land wahrnehmen. Beim Abschluss von Vereinbarungen mit Dritten sind diese Nutzungsrechte sicherzustellen. Bei der Weitergabe von Software auftretenden lizenzrechtlichen Fragen sind diese vor der jeweiligen Weitergabe abschließend im LA zu klären.
RP werden nach Ablauf von fünf Jahren Laufzeit der Vereinbarung die ausschließlichen, übertragbaren, unbefristeten und unwiderruflichen Nutzungsrechte an der Software AS-Digital 2.0 übertragen.
Entwicklungsleistungen, die von Vereinbarungspartnern in die Verbundentwicklung eingebracht werden, werden der Kooperation mit ausschließlichen, übertragbaren, unbefristeten und unwiderruflichen Nutzungsrechten zur Verfügung gestellt.
Entwicklungsleistungen gemäß § 6 Abs. 3 werden der Kooperation mit ausschließlichen, übertragbaren, unbefristeten und unwiderruflichen Nutzungsrechten zur Verfügung gestellt.