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Wechselseitig wird eine Gewährleistungs- und Schadenersatzpflicht im Zusammenhang mit der Erstellung und der Pflege von ASYS ausgeschlossen. Gleiches gilt für Leistungen von einer Vertragspartei, die unentgeltlich in die Softwareentwicklung eingebracht werden. Ausgenommen sind durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
Für Schäden, die durch fehlerhafte Datenerhebung, -erfassung oder -weitergabe verursacht werden, gilt der Haftungsausschluss nach Absatz 1 in gleicher Weise.