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Die Bundesregierung wird innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren bis zum 31. Dezember 2028 mindestens 5 000 neue, zusätzliche Arbeitsplätze in Behörden des Bundes und sonstigen Bundeseinrichtungen in den Gemeinden und Gemeindeverbänden nach § 2 einrichten.
Das Ministerium für Finanzen und Europa kann mit Einwilligung des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen auf Antrag des Ministeriums für Inneres, Bauen…
Das Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft kann mit Einwilligung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen auf Antrag des Ministeriums für Inneres, Bauen…
Der Bund kann festlegen, nach welchen Maßstäben die Mittel nach Absatz 1 Satz 4 auf die Agenturen für Arbeit zu verteilen sind. Bei der Zuweisung wird die Zahl…
Das Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft kann mit Einwilligung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen auf Antrag des Ministeriums für Inneres, Bauen…
Das Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft kann mit Einwilligung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen auf Antrag des Ministeriums für Inneres, Bauen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.