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Der in § 1 Absatz 1 festgelegte Betrag verteilt sich wie folgt:
37 Prozent für das Rheinische Revier und
Zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft und zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums gewährt der Bund den Ländern Berlin, Brandenburg,…
Fortführung und Weiterentwicklung des Programms „Unternehmen Revier“ zur Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohleregionen,
Entsprechend der Zielrichtung des Artikels 104a Abs. 4 des Grundgesetzes haben die Finanzhilfen des Bundes nach Maßgabe seiner Finanzkraft dem…
(weggefallen)
das Lausitzer Revier aus den Gemeinden und Gemeindeverbänden:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.