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Die Auslieferung ist nicht zulässig wegen einer Tat, die ausschließlich in der Verletzung militärischer Pflichten besteht.
Die Tat wird nur mit Ermächtigung des Bundesministeriums der Verteidigung verfolgt.
seinen Posten verläßt oder
zur Zeit der Tat Ausländer war, im Inland betroffen und, obwohl das Auslieferungsgesetz seine Auslieferung nach der Art der Tat zuließe, nicht ausgeliefert…
Die Auslieferung eines Deutschen zum Zwecke der Strafverfolgung ist nur zulässig, wenn Ein maßgeblicher Bezug der Tat zum ersuchenden Mitgliedstaat liegt in der…
Wegen einer Tätigkeit für eine fremde Macht (§ 47) sind auch frühere Soldaten strafbar.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.