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Beim IT-Dienstleistungszentrum wird ein Verwaltungsrat eingerichtet. Er besteht aus dem CIO bzw. einer Vertreterin oder einem Vertreter als Vorsitzende oder Vorsitzenden, einer Vertreterin oder einem Vertreter der Fachaufsicht des IT-Dienstleistungszentrums und je einer Vertreterin oder einem Vertreter der Ministerien. Das für Digitalisierung zuständige Ressort bestellt die Mitglieder des Verwaltungsrats und ihre Stellvertretungen auf Vorschlag der jeweils zuständigen obersten Landesbehörde für die Dauer von fünf Jahren, längstens jedoch auf die Dauer des Hauptamtes. Dem Rechnungshof wird als ständiger Gast die Teilnahme an den Sitzungen des Verwaltungsrats gewährt.
Den Vorsitz im Verwaltungsrat führt der CIO bzw. die Vertreterin oder der Vertreter. Die Stellvertretung der oder des Vorsitzenden wird aus der Mitte des Verwaltungsrates gewählt. Der Verwaltungsrat tagt halbjährlich. Über die Sitzungen ist ein Sitzungsprotokoll zu erstellen.
Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder, darunter die oder der Vorsitzende oder deren oder dessen Stellvertretung, anwesend ist. Beschlüsse des Verwaltungsrates werden mit einfacher Mehrheit getroffen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der oder des Vorsitzenden. Kann der Verwaltungsrat mangels Beschlussfähigkeit nicht entscheiden, ist er binnen 14 Tagen erneut einzuberufen. In dieser Sitzung ist der Verwaltungsrat ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig, sofern hierauf in der Ladung hingewiesen worden ist.