Erwägungsgrund 14 32021R0887
Das Kompetenzzentrum sollte das wichtigste Instrument der Union sein, um Investitionen in Forschung, Technologie und industrielle Entwicklung im Bereich der Cybersicherheit zu bündeln sowie einschlägige Projekte und Initiativen zusammen mit dem Netzwerk durchzuführen. Das Kompetenzzentrum sollte aus dem mit der Verordnung (EU) 2021/695 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (im Folgenden „„Horizont Europa““) und dem mit der Verordnung (EU) 2021/694 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgestellten Programm „Digitales Europa“ finanzielle Unterstützung für den Bereich der Cybersicherheit verwalten und gegebenenfalls auch für andere Programme offenstehen. Dieser Ansatz sollte dazu beitragen, Synergien zu schaffen und die finanzielle Unterstützung im Zusammenhang mit Initiativen der Union auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung, Innovation, Technologie und industriellen Entwicklung im Bereich der Cybersicherheit zu koordinieren und sollte unnötige Doppelarbeit vermeiden.