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Der Verwaltungsrat bündelt die Interessen der Kunden des IT-Dienstleistungszentrums und überwacht die Einhaltung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Er hat ein Informationsrecht zu allen wichtigen Fragen der Betriebsführung.
Dem Verwaltungsrat obliegt Der Verwaltungsrat kann für bestimmte Arten von Rechtsgeschäften und Maßnahmen seine Zustimmung allgemein erteilen.
die Mitwirkung bei der Festlegung der Grundsätze der Wirtschaftsführung und der Aufgabenerfüllung des IT-Dienstleistungszentrums,
die Entscheidung über den Entwurf des Wirtschaftsplans,
die Feststellung des Jahresabschlusses,
die Entscheidung über die Aufnahme von Tätigkeiten nach § 2 Absatz 3,
die Entscheidung über Geschäfte und Maßnahmen, zu denen sich der Verwaltungsrat durch einstimmigen Beschluss die vorherige Zustimmung allgemein oder im Einzelfall vorbehalten hat und
die Entscheidung über einen Interessenausgleich im Falle einer Leistungsstörung auf Antrag der jeweils fachlich zuständigen obersten Landesbehörde.