§ 15 ITSEAusbV
Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes mit20 Prozent,
Erstellen, Ändern oder Erweitern von IT-Systemen und von deren Infrastruktur mit50 Prozent,
Installation von und Service an IT-Geräten, IT-Systemen und IT-Infrastrukturen mit10 Prozent,
Anbindung von Geräten, Systemen und Betriebsmitteln an die Stromversorgung mit10 Prozent sowie
Wirtschafts- und Sozialkunde mit10 Prozent.
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 16 – wie folgt bewertet worden sind:
im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
im Prüfungsbereich Anbindung von Geräten, Systemen und Betriebsmitteln an die Stromversorgung mit mindestens „ausreichend“,
in mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.