Gesetze
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Die Untersuchungsanstalt wird von einem Vorstand geleitet.
Der Vorstand muss die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde besitzen.
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte der Untersuchungsanstalt in eigener Verantwortung. Er ist für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht durch Gesetz…
Organe der Untersuchungsanstalt sind der Verwaltungsrat und der Vorstand.
die Besetzung des Vorstandes und
Der Vorstand, der aus mindestens zwei Mitgliedern besteht, führt die Geschäfte der Anstalt nach Maßgabe der Gesetze und der Satzung. Er vertritt die Anstalt…
Der Zustimmung des Vorstandes bedarf die Geschäftsführerin/ der Geschäftsführer in folgenden Angelegenheiten:
Der Verwaltungsrat kann sich vom Vorstand jederzeit über alle Angelegenheiten der Untersuchungsanstalt unterrichten lassen. Er kann vom Vorstand verlangen, dass…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.