§ 10 AMHVVerordnung über das Inverkehrbringen von Arzneimitteln ohne Genehmigung oder ohne Zulassung in Härtefällen
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 6 AMSachvVVerordnung zur Errichtung von Sachverständigen-Ausschüssen für Standardzulassungen, Apothekenpflicht und Verschreibungspflicht von Arzneimitteln
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 20 WpIVergVVerordnung über die aufsichtsrechtlichen Vorgaben an Vergütungssysteme von Mittleren Wertpapierinstituten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 8 IDÜVVerordnung über die Übermittlung von Indexdaten der Landesjustizverwaltungen an das Transparenzregister
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 8 AMGZSAVVerordnung über die Zulassung von Ausnahmen von Vorschriften des Arzneimittelgesetzes für die Bereiche des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Bereitschaftspolizeien der Länder sowie der Aufgaben des Bundesministeriums für Gesundheit nach § 79 Absatz 4a des Arzneimittelgesetzes
Die Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.