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§ 15 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass die Gesamtdauer des Prüfungsgesprächs je erschienenem Prüfling etwa 30 Minuten beträgt.
Das anschließende Prüfungsgespräch wird anhand praktischer Aufgaben aus dem Tätigkeitsbereich der Amtsanwaltschaft geführt. Die Gesamtdauer des…
Die Gesamtdauer der mündlichen Prüfung beträgt je erschienenem Prüfling etwa 30 Minuten. Die Prüfung ist durch eine angemessene Pause zu unterbrechen.
Die mündliche Prüfung dauert pro erschienenem Prüfling etwa 30 Minuten; sie ist durch eine angemessene Pause zu unterbrechen.
Die Prüfungszeit beträgt für jeden Kandidaten in der Regel 60 Minuten.
Die Prüfung einschließlich Prüfungsgespräch soll für den einzelnen Prüfling nicht länger als 20 Minuten dauern. Dem Prüfling ist eine Vorbereitungszeit von…
Die mündliche Prüfung dauert pro Prüfling 30 Minuten.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.