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Die Kosten einer Untersuchung werden vom Land (§ 44 Jugendarbeitsschutzgesetz) nur erstattet, wenn der Arzt der Kostenforderung einen von der nach Landesrecht zuständigen Stelle ausgegebenen Untersuchungsberechtigungsschein beifügt.
Pauschbeträge für die Kosten der ärztlichen Untersuchungen im Rahmen der geltenden Gebührenordnungen festsetzen,
Die Kosten der Untersuchungen trägt das Land.
Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die Durchführung der ärztlichen Untersuchungen nach diesem Abschnitt freizustellen. Ein Entgeltausfall darf hierdurch…
Der Arzt hat eine für den Arbeitgeber bestimmte Bescheinigung darüber auszustellen, daß die Untersuchung stattgefunden hat und darin die Arbeiten zu vermerken,…
Der Pauschalbetrag für die Kosten der ärztlichen Untersuchungen nach den §§ 32 bis 35 und 42 Jugendarbeitsschutzgesetz, die auf Grund gültiger…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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