Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Pauschalbetrag für die Kosten der ärztlichen Untersuchungen nach den §§ 32 bis 35 und 42 Jugendarbeitsschutzgesetz, die auf Grund gültiger Untersuchungsberechtigungsscheine saarländischer Behörden durchgeführt werden, ergibt sich aus der Gebührenordnung für Ärzte in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Februar 1996 (BGBl. I S. 210) in der jeweils geltenden Fassung nach dem Einfachen des Gebührensatzes.