§ 6 Abs. 1 JArbSchGDV SLVerordnung zur Durchführung des Jugendarbeitsschutzgesetzes Vom 20. September 2001
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 2 EBArbSchVVerordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich des technischen Arbeitsschutzes bei Eisenbahnen des Bundes
Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
§ 4 KindArbSchVVerordnung über den Kinderarbeitsschutz
Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
§ 12 ArbSVVerordnung über die Feststellung und Deckung des Arbeitskräftebedarfs nach dem Arbeitssicherstellungsgesetz
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 6 ArbSchGZustVOVerordnung über Zuständigkeiten nach dem Arbeitsschutzgesetz und den darauf beruhenden Rechtsverordnungen (Arbeitsschutzgesetz-Zuständigkeitsverordnung - ArbSchGZustVO) Vom 20. April 2016
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Arbeitsschutzgesetz vom 24. Juli…