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Die Vollzugsleitung erstellt zum Ende des Vollzuges einen Bericht. Dieser enthält namentlich eine Darstellung
des Verlaufs des Jugendarrestes,
der angebotenen Maßnahmen,
der wahrgenommenen Maßnahmen,
der Bereitschaft zur Mitarbeit,
des festgestellten weiteren Unterstützungsbedarfs.
Der Bericht hat sich an den Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten der Jugendlichen auszurichten. Die Vollzugsleitung bespricht den wesentlichen Inhalt mit den Jugendlichen in einem Entlassungsgespräch.
Der Bericht ist für die Vollzugs- und Strafakten bestimmt. Eine Ausfertigung des Berichts erhalten die Jugendgerichtshilfe, die Jugendlichen, die Personensorgeberechtigten und bei unter Bewährungsaufsicht stehenden Jugendlichen der ambulante Soziale Dienst der Justiz.
Übersicht über den Vollzugsverlauf, insbesondere über die durchgeführten Maßnahmen,
Die Anstalt erstellt zum Ende des Vollzuges einen an den Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten der Gefangenen ausgerichteten Schlussbericht. Dieser enthält…
Die Anstalt erstellt zum Ende des Vollzuges einen an den Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten der Gefangenen ausgerichteten Schlussbericht. Dieser enthält…
Schlussentscheidung des Prüfungsausschusses,
Schlussentscheidung des Prüfungsausschusses,
Entlassungsvorbereitung und Nachsorge und
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.