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Jugendliche erhalten, soweit ihre eigenen Mittel nicht ausreichen, von der Einrichtung eine Beihilfe zu den Fahrtkosten öffentlicher Verkehrsmittel, um ihren Wohnort, ihre Schule oder ihren Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu erreichen. Abschnitt 5 Organisation
Ist es den Umständen nach angemessen, daß der Jugendliche nach der Entlassung ein öffentliches Verkehrsmittel nach seinem Wohn- oder Arbeitsort benutzt, so wird…
Für Fahrten unmittelbar bis zur Schule oder zum Unterrichtsort können die Fahrkosten nur erstattet werden, wenn auch bei Benutzung eines Privatfahrzeugs für die…
Schülerfahrkosten sind die notwendigen Kosten für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern.
Die Jugendlichen können unbeschränkt Schreiben empfangen und absenden. Die Einrichtung kann die Kosten für abgehende Schreiben in angemessenem Umfang…
Bei Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind Schülerfahrkosten nur die Kosten, die nach dem genehmigten Beförderungsentgelt unter Berücksichtigung…
Wenn die Beförderung mit einem Privatfahrzeug der zur Beförderung verpflichteten Eltern oder eine andere geeignete Mitfahrgelegenheit ausscheidet, kann in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.