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Zustimmung zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag Dem zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - JMStV) vom 10./27. September 2002 wird zugestimmt. Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wird nachstehend als Anlage veröffentlicht.
Es gelten die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags über unzulässige Angebote und Jugendschutz.
Dem vom 10. bis 27. September 2002 unterzeichneten Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien…
Artikel 1 bis 4 dieses Gesetzes werden gegenstandslos, wenn nach § 28 Abs. 1 Satz 2 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag nicht alle Ratifikationsurkunden bis zum…
Dem Staatsvertrag zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung vom 21. März 2016 (Staatsvertrag)…
Die für den WDR geltenden Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages finden Anwendung.
Für unzulässige Medienangebote und Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien gelten die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages und, soweit der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.