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Der Kontakt zu Angehörigen und Personen, von denen ein günstiger Einfluss auf die Gefangenen zu erwarten ist, wird besonders gefördert.
Die Kosten des Schrift- und Paketverkehrs sowie der Telekommunikation tragen die Gefangenen. Bei bedürftigen Gefangenen sollen die Kosten in angemessenem Umfang übernommen werden.
Schreiben absenden und empfangen,
Schreiben absenden und empfangen,
Pakete versenden und empfangen.
Die untergebrachte Person hat das Recht, Schreiben abzusenden und zu empfangen sowie mittels der durch die Einrichtung erlaubten oder zur Verfügung gestellten…
Die Betroffenen haben das Recht, Schreiben abzusenden und zu empfangen.
Gefangenen kann gestattet werden, Pakete zu versenden. Ihr Inhalt kann überprüft werden. § 25 gilt entsprechend. Abschnitt 5 Beschäftigung, Vergütung
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.