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Der Kontakt zu Angehörigen, insbesondere zu minderjährigen Kindern der Gefangenen, und anderen Personen, von denen ein günstiger Einfluss auf die Gefangenen zu erwarten ist, wird besonders gefördert.
Die Kosten des Schrift- und des Paketverkehrs sowie der Telekommunikation tragen die Gefangenen. Bei bedürftigen Gefangenen können die Kosten in angemessenem Umfang übernommen werden.
Schreiben absenden und empfangen,
Schreiben absenden und empfangen,
Pakete versenden und empfangen.
Gefangenen kann gestattet werden, Pakete zu versenden. Ihr Inhalt kann überprüft werden. § 25 gilt entsprechend. Abschnitt 5 Beschäftigung, Vergütung
Die untergebrachte Person hat das Recht, Schreiben abzusenden und zu empfangen sowie mittels der durch die Einrichtung erlaubten oder zur Verfügung gestellten…
zu dem Zweck, zu dem sie ihr übermittelt wurden, oder
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.